Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.21. Roumanie
II.21.1. Relations commerciales et financières
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 165
volume linkBern 1988
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dodis.ch/44807 Le Ministre de Suisse à Bucarest, F. von Salis, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 11.2 und meine Zuschrift vom 17. Januar lf.Js.3 beehre ich mich mitzuteilen, dass, nach einer vorangehenden Besprechung mit dem Minister des Äussern, ich heute morgen eine Unterredung mit Herrn Vintila Bratiano, dem Finanzminister, hatte bezüglich der Weizenlieferungen und der verschiedenen Fragen, die damit mehr oder weniger verbunden sind.
Über deren Verlauf habe ich die Ehre, wie folgt Bericht zu erstatten:
Herr Bratiano, der mir als sehr zugeknöpft geschildert worden war, war ausserordentlich liebenswürdig, betonte die guten Beziehungen, die zwischen der Schweiz und Rumänien von jeher bestanden, wie sehr die beiden «kleinen» Länder in jeder Hinsicht ein Interesse daran hätten zusammenzuarbeiten, um nicht allzu abhängig von den Grossmächten zu werden, und wie sehr er hiezu gerne Hand bieten werde.
Was den Vertrag vom 24. September 19214 betreffe, so werde er sich hierüber ganz offen äussern.
Von Seiten der rumänischen Regierung sei der Fehler begangen worden, sämtliche Bestellungen jetzt bereits vorzunehmen und damit nahezu die ganzen 24 Millionen zu verwenden. Die Schweiz ihrerseits habe sich nicht so entgegenkommend erwiesen wie sie es hätten erwarten dürfen, indem sie bis jetzt nur vier Millionen ihnen zur Verfügung gestellt habe. Er spreche zu mir, wie es unter durch alte, gute Beziehungen seit Jahren verbundenen Ländern üblich.
Er verstehe und billige das Vorgehen von Herrn Take Jonesco nicht und wünsche auf den von den 24 Millionen für Bestellungen verbleibenden Saldo von drei Millionen zu verzichten wie auch auf die entsprechenden zwei von den 16 ihnen zur freien Verfügung stehender Millionen.
Über die nach Abzug der zwei nicht zu erhebenden und 4 bereits geleisteten verbleibenden 10 Millionen Franken von den ursprünglich vorgesehenen 16 möchte er womöglich sofort verfügen können, ohne auf die Vollziehung der Weizenlieferungen Rücksicht nehmen zu müssen.
Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass der Vertrag nichts von derartigen Abänderungen vorsehe, worauf er erwiderte, er wisse es und ersuche mich, meine Regierung diesbezüglich zu sondieren.
Was einen allfälligen endgültigen Saldo (im Juli 1923) zu unseren Gunsten betreffe, so hoffe er darauf rechnen zu dürfen, dass ihnen Entgegenkommen für dessen Begleichung gezeigt und nicht auf der sofortigen Bezahlung in Schweizer Franken bestanden werden würde.
Meinem Verlangen um einen bestimmten Plan über die Weizenlieferungen könne er zur Zeit noch nicht entsprechen, denn er wolle keine Versprechungen machen, die er nicht halten könne. Momentan sei Frankreich mit dem Begehren aufgetreten, vertraglich müssten die ihm noch geschuldeten Wagons die Priorität geniessen und dürften nicht parallel mit den uns geschuldeten geliefert werden. Er müsse daher diese Frage vor allem noch prüfen.
Im übrigen hoffe er, der Schweiz binnen kurzem die 500 Wagons in Cavarna zu liefern.5
Ich unterbrach ihn um zu sagen, dass meine Regierung darauf verzichte in Anbetracht der Ladeschwierigkeiten. Ich erachtete mich als berechtigt dies anzunehmen, nachdem Sie auf meine Aufforderung vom 17. Januar, eventuell zu telegraphieren, es nicht getan haben.
Herr Bratiano erwiderte, er würde in dem Falle die gedachten Wagons für den Moment der Wiederaufnahme der Donauschiffahrt in einem der vertraglich vorgesehenen Häfen (Braila oder Galatz) bereit legen lassen.
Die übrigen Wagons (bis zu 7500)* würden uns sicherlich bis im Oktober 1922, die anderen 7500 Wagons bis im Juni 1923 zur Verfügung gestellt werden. *Für diese 7500 Wagons sei er gezwungen, sowohl die diesjährige als auch die nächstjährige Ernte teilweise in Betracht zu ziehen.
Dies sind die Wünsche der Regierung hinsichtlich des Abkommens vom 24. September 1921.
Bald tunlichst soll mir, wenn immer möglich, ein Plan über Zeit und Ort der Weizenlieferungen aufgestellt werden.
Was die mit dem Vertrag konnexen Angelegenheiten betrifft, so ist vorerst diejenige der Wiederaufnahme des Couponsdienstes der rumänischen Schuld in Betracht zu ziehen.
Herr Bratiano sagte mir, es seien wie wir wüssten, auf ihren Gesandtschaften Unregelmässigkeiten vorgekommen und die diesbezügliche Untersuchung sei noch nicht abgeschlossen.
Von den in der Schweiz sich befindlichen 18 Millionen erachteten sie nur sechs als ausser allem Zweifel stehend, während die übrigen 12 noch einer genaueren Prüfung zu unterwerfen seien. Neben dem Bordereau über den Ankauf der Titel verlangten sie beglaubigte Abschriften der Steuerzettel, welche die Nummern der Titel enthielten.
Ich bemerkte, meines Wissens bestehe nirgends eine Vorschrift der Steuerbehörden wonach die Wertpapiere spezifiziert und mit Nummern aufgeführt werden müssten: die Couponsteuer sei erst seit kurzem in Kraft und könne somit nicht in Betracht fallen. Bratiano behauptete, Herr Titulesco habe sie versichert, dass derartige Vorschriften bestünden und solche Auszüge aus den Steuerangaben somit als Beleg beigebracht werden könnten; er bitte mich somit, diesbezüglich noch Erkundigungen einzuziehen.
Den Dienst der sechs obgenannten Millionen sei er geneigt, wieder aufzunehmen und die nötigen Fonds hiezu dem Anleihen zu entnehmen. [...]6
- 1
- Lettre (Copie): E EVD 20/14+15.↩
- 2
- Non reproduit, cf. E 2200 Bucarest 2/14.↩
- 3
- Non reproduit, cf. E 2200 Bucarest 2/14.↩
- 4
- Cf. no 122.↩
- 5
- Le 20 février 1922, le Ministrede Suisse à Bucarest écrivait: [...] Pour nos livraisons de blé, il est difficile de juger avec certitude. Le Ministre des Finances m’a donc promis la première moitié jusqu’au mois d’Octobre. D’autre part, on entend dire qu’ils ne pourront pas livrer le blé à la France et à la Suisse, parce qu’il n’en existe pas. Il y aurait, cependant, m’affirme-t-on, de considérables quantités de blé cachées, les producteurs ne voulant pas se dessaisir de leur marchandise aux prix fixés par le Gouvernement ni divulguer son existence pour des raisons fiscales. Si ce dernier pouvait se décider à lever les entraves existantes sur le marché des céréales, tout ce blé caché ferait son apparition et suffirait à parfaire aux engagements pris [...] ( E 2300 Bucarest 3).↩
- 6
- Suivent d’autres points abordés dans l’entretien entre le Ministre de Suisse et le Ministre des Finances roumain.↩